Unterweisungen zur Arbeitssicherheit
Die Vermeidung von Arbeitsunfällen gehört zu den Pflichten von Arbeitgebern.
Die BGR500 Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" ist eine Zusammenstellung ausgewählter Betriebsbestimmungen, die für die genannten Geräte verbindlich gelten.
Jeder Betreiber einer solchen Anlage oder Einrichtung ist verpflichtet, seine Mitarbeiter (auch Leiharbeiter) 1-mal jährlich im sicheren Umgang/Betrieb dieser Maschinen zu schulen, auf Gefahren hinzuweisen und alle möglichen Gefährdungen auszuschließen.
Da diese regelmäßigen Unterweisungen nur von qualifizierten Personen mit Sachverstand durchgeführt werden dürfen, bieten wir als externe Sachverständige diese Leistungen an. Auch inspizieren wir Ihre Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen auf mögliche Gefahren und führen Verbesserungsvorschläge in einer Gefährdungsbeurteilung auf.